Vergaberechtsnovelle
Was ab September 2015 anders wird
Die vermutlich ab September 2015 gültige Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG) soll soziale, umweltbezogene und nachhaltige Aspekte bei öffentlichen Vergaben von Bauaufträgen verstärken. Das Thema bewegt: Im Rahmen des „Forum Vergabe“ der IG Lebenszyklus Bau diskutierten zahlreiche Auftraggeber und Auftragnehmer über die damit verbundenen Änderungen.
Gastgeber Robert Körbler begrüßte zu diesem Anlass die IG Lebenszyklus Bau im neuen Philips Headquarter im Wiener Euro Plaza. Ziel ist vor allem, das bei vielen Bauprojekten vorherrschende Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen. Erreicht werden soll dies durch die im Rahmen der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze” entwickelten Kriterien im Hinblick auf Bestbieterverfahren, auf eine Förderung von Losvergaben, auf Transparenz- und Kontrollpflicht bei Sub- und Subsubunternehmen, eine Einschränkung von Sub- und Subsubvergaben sowie eine vertiefte Angebotsprüfung.
„Die geplante Vergaberechtsnovelle trägt dazu bei, den Qualitätsaspekten und damit dem lebenszyklusorientierten Vorgehen bei Bauprojekten verstärkt Gewicht zu verleihen“, zeigt sich Stephan Heid, Partner bei Heid Schiefer Rechtsanwälte und stv. Sprecher des Vorstands der IG Lebenszyklus Bau, überzeugt von der Initiative, die er seit ihren Anfängen im Frühjahr 2014 begleitet.
„Als Mitglied der IG Lebenszyklus Bau unterstützen wir die neue Novelle, die Nachhaltigkeit und Umweltaspekte bei Ausschreibungen mitberücksichtigt. Moderne Beleuchtungssysteme sind nicht nur langlebig und reduzieren damit die Wartungskosten. Mit einer intelligenten Lichtsteuerung können sie auch den Energieverbrauch um bis zu 70 Prozent senken“, weiß Gastgeber Robert Körbler, Generaldirektor Philips Austria GmbH.
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