Recht & reUse

Gewährleistung und Haftung für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe

  1. Rechtliche Unsicherheiten bei Gewährleistung und Haftung zählen zu den wesentlichen Hemmnissen für den Einsatz wiederverwendeter Baumaterialien.
  2. Technische Normen sind nicht grundsätzlich rechtsverbindlich, können jedoch durch gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen verbindlich werden.
  3. Technische Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
  4. Abweichungen von technischen Normen sind grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen.
  5. Auch bei baurechtlich zulässigen Abweichungen können zivilrechtliche Haftungsrisiken bestehen, wenn diese nicht ausreichend vertraglich geregelt sind.
  6. Eine transparente Information der Auftraggeber:innen über Abweichungen von technischen Anforderungen und deren mögliche Auswirkungen ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
  7. Die Wiederverwendung gebrauchter Bauteile erfordert eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auftraggeber:innen, Planenden und ausführenden Unternehmen.
  8. Anpassungen der Bauordnungen, ÖNORMEN und OIB-Richtlinien könnten die Rechtssicherheit erhöhen und den Einsatz wiederverwendeter Materialien erleichtern.
  9. Öffentliche Auftraggeber:innen können durch entsprechende Vorgaben in Ausschreibungen und Bauprojekten eine wichtige Rolle bei der Förderung zirkulärer Bauweisen übernehmen.
  10. Ziel ist es, rechtliche und technische Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen in der Baupraxis einfacher, wirtschaftlicher und rechtssicherer möglich wird.
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