Recht & reUse
Gewährleistung und Haftung für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe
4 Ausblick: Normen öffnen, Projekte forcieren
Zusammengefasst können Bauteile und Baustoffe auch derzeit schon wiederverwendet werden, wobei hier öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Um die Wiederverwendung von Baumaterialien und Bauteilen für Unternehmen rechtlich sicher umzusetzen und im Sinne der Nachhaltigkeit sowie zur Kostenreduktion den Einsatz zu forcieren, sind Änderungen erforderlich:
Die Rechtssicherheit könnte durch gesetzliche Maßnahmen ermöglicht werden, etwa Verankerung in den Bauordnungen der Länder oder auch Vorgaben im Rahmen der öffentlichen Beschaffung im Bundesvergabegesetz. In technischer Hinsicht wären Anpassungen der technischen Normen selbst (ÖNORMen, OIB-Richtlinien) vorzunehmen, dass der Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen ein entsprechender technischer Rahmen gegeben wird. Schließlich können zirkuläre Bauvorhaben nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen umgesetzt werden, sodass (öffentliche) Auftraggeber die Nutzung und den Einsatz von wiederverwendeten bzw wiederverwendbaren Bauteilen und Materialien vorgeben. Der Anreiz für Auftraggeber:innen kann hier insbesondere die Erreichung von Nachhaltigkeitskriterien und mögliche Kostenreduktionen sein.
Im Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe dargestellt. Bauteile und Baustoffe sollen nicht mehr am Ende ihrer Nutzungsdauer entsorgt, sondern möglichst lange im Wertstoffkreislauf gehalten und wiederverwendet werden. Daraus stellt sich die Frage, in welchen Bereichen und in welcher Form Bauteile und Baustoffe schon heute wiederverwendet werden. Darüber hinaus ist zu klären, welche Bauvorhaben sich im Rahmen einer zirkulären Bauwirtschaft realisieren lassen. Dies betrifft sowohl Neubauten, die bereits auf Rückbaubarkeit und Wiederverwendung ausgelegt sind, als auch Sanierungen und Umbauten im Bestand.
- Rechtliche Unsicherheiten bei Gewährleistung und Haftung zählen zu den wesentlichen Hemmnissen für den Einsatz wiederverwendeter Baumaterialien.
- Technische Normen sind nicht grundsätzlich rechtsverbindlich, können jedoch durch gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen verbindlich werden.
- Technische Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
- Abweichungen von technischen Normen sind grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen.
- Auch bei baurechtlich zulässigen Abweichungen können zivilrechtliche Haftungsrisiken bestehen, wenn diese nicht ausreichend vertraglich geregelt sind.
- Eine transparente Information der Auftraggeber:innen über Abweichungen von technischen Anforderungen und deren mögliche Auswirkungen ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
- Die Wiederverwendung gebrauchter Bauteile erfordert eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auftraggeber:innen, Planenden und ausführenden Unternehmen.
- Anpassungen der Bauordnungen, ÖNORMEN und OIB-Richtlinien könnten die Rechtssicherheit erhöhen und den Einsatz wiederverwendeter Materialien erleichtern.
- Öffentliche Auftraggeber:innen können durch entsprechende Vorgaben in Ausschreibungen und Bauprojekten eine wichtige Rolle bei der Förderung zirkulärer Bauweisen übernehmen.
- Ziel ist es, rechtliche und technische Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen in der Baupraxis einfacher, wirtschaftlicher und rechtssicherer möglich wird.
- Dokument (PDF) downloaden – Dokument, 205 KB