Recht & reUse

Gewährleistung und Haftung für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe

4 Ausblick: Normen öffnen, Projekte forcieren

Zusammengefasst können Bauteile und Baustoffe auch derzeit schon wiederverwendet werden, wobei hier öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Um die Wiederverwendung von Baumaterialien und Bauteilen für Unternehmen rechtlich sicher umzusetzen und im Sinne der Nachhaltigkeit sowie zur Kostenreduktion den Einsatz zu forcieren, sind Änderungen erforderlich:

Die Rechtssicherheit könnte durch gesetzliche Maßnahmen ermöglicht werden, etwa Verankerung in den Bauordnungen der Länder oder auch Vorgaben im Rahmen der öffentlichen Beschaffung im Bundesvergabegesetz. In technischer Hinsicht wären Anpassungen der technischen Normen selbst (ÖNORMen, OIB-Richtlinien) vorzunehmen, dass der Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen ein entsprechender technischer Rahmen gegeben wird. Schließlich können zirkuläre Bauvorhaben nur gemeinsam mit den Auftraggeber:innen umgesetzt werden, sodass (öffentliche) Auftraggeber die Nutzung und den Einsatz von wiederverwendeten bzw wiederverwendbaren Bauteilen und Materialien vorgeben. Der Anreiz für Auftraggeber:innen kann hier insbesondere die Erreichung von Nachhaltigkeitskriterien und mögliche Kostenreduktionen sein.

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