Recht & reUse
Gewährleistung und Haftung für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe
Impressum
Herausgeber
IG Lebenszyklus Bau, Wipplingerstr. 10/Top 9, Stoß im Himmel, 1010 Wien, office@ig-lebenszyklus.at,
www.ig-lebenszyklus.at
Arbeitsgruppenleitung
Severin Plattner (Heid und Partner Rechtsanwälte)
Autor:innen
Severin Plattner (Heid & Partner Rechtsanwälte)
Wolfgang Hucek (TROX)
Katharina Rieger (Concular)
Johanna Kairi (Stora Enso)
Schlussredaktion & grafische Gestaltung
FINK | Kommunikations- und Projektagentur
Solo Ohne
Stand
Oktober 2026
Beteiligte Mitgliedsunternehmen
Im Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für wiederverwendete Bauteile und Baustoffe dargestellt. Bauteile und Baustoffe sollen nicht mehr am Ende ihrer Nutzungsdauer entsorgt, sondern möglichst lange im Wertstoffkreislauf gehalten und wiederverwendet werden. Daraus stellt sich die Frage, in welchen Bereichen und in welcher Form Bauteile und Baustoffe schon heute wiederverwendet werden. Darüber hinaus ist zu klären, welche Bauvorhaben sich im Rahmen einer zirkulären Bauwirtschaft realisieren lassen. Dies betrifft sowohl Neubauten, die bereits auf Rückbaubarkeit und Wiederverwendung ausgelegt sind, als auch Sanierungen und Umbauten im Bestand.
- Rechtliche Unsicherheiten bei Gewährleistung und Haftung zählen zu den wesentlichen Hemmnissen für den Einsatz wiederverwendeter Baumaterialien.
- Technische Normen sind nicht grundsätzlich rechtsverbindlich, können jedoch durch gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen verbindlich werden.
- Technische Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
- Abweichungen von technischen Normen sind grundsätzlich möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und entsprechende vertragliche Vereinbarungen bestehen.
- Auch bei baurechtlich zulässigen Abweichungen können zivilrechtliche Haftungsrisiken bestehen, wenn diese nicht ausreichend vertraglich geregelt sind.
- Eine transparente Information der Auftraggeber:innen über Abweichungen von technischen Anforderungen und deren mögliche Auswirkungen ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
- Die Wiederverwendung gebrauchter Bauteile erfordert eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auftraggeber:innen, Planenden und ausführenden Unternehmen.
- Anpassungen der Bauordnungen, ÖNORMEN und OIB-Richtlinien könnten die Rechtssicherheit erhöhen und den Einsatz wiederverwendeter Materialien erleichtern.
- Öffentliche Auftraggeber:innen können durch entsprechende Vorgaben in Ausschreibungen und Bauprojekten eine wichtige Rolle bei der Förderung zirkulärer Bauweisen übernehmen.
- Ziel ist es, rechtliche und technische Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen in der Baupraxis einfacher, wirtschaftlicher und rechtssicherer möglich wird.
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