"Nachhaltigkeit braucht Lebenszyklus.
Lebenszyklus braucht Prozessinnovation."
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EU Taxonomy: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (2022)

Arbeitsgruppenleitung: Stefan Rufera, KPMG Austria & Christian Plas, denkstatt
Wesentlicher Baustein des EU-Aktionsplans für die Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums ist die Entwicklung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems (EU-Taxonomie), worin definiert werden soll, was unter einer „nachhaltigen Wirtschaftsaktivität“ zu verstehen ist. Wesentliches Ziel davon ist die Bereitstellung von Information für Investoren, um Geldflüsse in diese, in der EU gewünschten politischen Zielrichtungen zu lenken. Gerade die Bau- und Immobilienwirtschaft wird aufgrund ihrer langfristig wirksamen Investitionen besonders aufmerksam von Geldgebern betrachtet. Vor diesem Hintergrund hat sich die Arbeitsgruppe vorgenommen, mögliche Ansätze für Nachweise von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten in diesem Sektor entsprechend den Anforderungen der EU-Taxonomie praxisnah und konkret aufzuzeigen und abzuleiten. Bereits im Vorjahr wurde ein Praxisleitfaden zu den beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ erstellt, auf welchen auch in weiterer Folge verwiesen wird. Im Praxisleitfaden II wird nunmehr das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ ergänzend behandelt und aufgearbeitet. Damit sind sämtliche Umweltziele, die bislang dem Sektor „Baugewerbe und Immobilien“ zugeordnet wurden, anhand einer einheitlichen Systematik aufgearbeitet.
Gebäude
EU Taxonomy: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (2022) EU Taxonomy: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (2022)