"Nachhaltigkeit braucht Lebenszyklus.
Lebenszyklus braucht Prozessinnovation."
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Vergabe-Compliance: Die Selbstreinigung nach dem Bundesvergabegesetz (2022)

Arbeitsgruppenleitung: Berthold Hofbauer, Heid & Partner Rechtsanwälte
Die Vergabe-Compliance ist als neue Staatspflicht gesetzlich verankert. Compliance im Sinne von Regelkonformität und Wohlverhalten kann auf dem Gebiet des Vergaberechts jedoch unterschiedlichste Formen annehmen. Das zentrale Ziel ist die dokumentierte Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und Günstlingswirtschaft. Die Einhaltung einer proaktiv gelebten und dokumentiert „sauberen“ Vergabekultur ist gesetzliche Verpflichtung und (letztlich) auch eine Imagefrage für alle Akteure der öffentlichen Beschaffung. Ein wichtiger Grundsatz der Vergabe-Compliance ist dabei die Sicherstellung des freien, fairen und lauteren Wettbewerbs. Damit einhergehend ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme von Bietern an Vergabeverfahren deren sogenannte berufliche Zuverlässigkeit. Der Leitfaden widmet sich in diesem Zusammenhang dem Thema des Verlustes der Zuverlässigkeit (z.B. aufgrund von Preisabsprachen) und zeigt auf, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Rahmen einer sogenannten Selbstreinigung die vergaberechtliche Zuverlässigkeit wieder erlangen zu können.
K.O.P.T.
Vergabe-Compliance: Die Selbstreinigung nach dem Bundesvergabegesetz (2022) Vergabe-Compliance: Die Selbstreinigung nach dem Bundesvergabegesetz (2022)