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Topfield-Developments – Experte: Arthur Kanonier
Welche Nutzungen eignen sich zur Stapelung bzw. zur Überbauung?
In hochwertigen Lagen mit hoher Attraktivität und guter öffentlicher Anbindung ist Wohnen möglich. Sonst sprechen wir vor allem von Büro und Gewerbe. Auch PV-Anlagen sind gut geeignet – auf einem EKZ-Dach ist Photovoltaik immerhin besser aufgehoben als irgendwo in der Landschaft.
In Österreich wurden bislang erst wenige Topfield-Projekte realisiert. Warum eigentlich?
Das hat zum einen rechtliche Gründe, denn der Eingriff ins Eigentum ist meist recht heikel. Man ist auf die Initiative und die Bereitschaft des Grundeigentümers angewiesen. Zum anderen hat das auch technische und finanzielle Gründe, denn – noch – ist das Bauen auf der grünen Wiese billiger.
Wer hat die Nase vorn?
In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist mittlerweile vorgeschrieben, dass Supermärkte und Shoppingcenter nicht mehr eingeschoßig errichtet werden dürfen. Der nächste Schritt wäre jetzt die Ausrollung auf andere eingeschoßige Flächenfresser.
In New York kann man dem Nachbarn in Form eines Luftrechts Lufträume abkaufen. Ist das auch in Österreich denkbar?
Ich fürchte, dazu fehlt uns die rechtliche Grundlage. Vorstellbar wäre jedoch eine abgespeckte Version – in Form von Nutzungs- und Servitutsrechten. Auf jeden Fall braucht es formale Flexibilität.