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„Wir „Vergaberechtler“ sind logische Umsetzer des Green Deals“
„Nachhaltigkeitsrecht“ ist ein brandaktuelles Thema, wenn es um Klimaschutz und langfristige und langlebige Werkzeuge und Maßnahmen zur Bewältigung der Klimawende geht. Dr. Stephan Heid (Heid & Partner Rechtsanwälte, Vorstand der IG LEBENSZYKLUS BAU) und DDr. Markus Beham (Universität Wien) erläutern im Interview die zentrale Funktion des Nachhaltigkeitsrechts als Hebel zur Erreichung der Klimaziele und geben einen kurzen ersten Ausblick auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die beim 11. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober 2021 in Wien veröffentlicht werden.
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist insbesondere seit dem nun im Detail veröffentlichten Green Deal der Europäischen Kommission in aller Munde. Insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft, die als effektiver Hebel zur Bewältigung der Klimawende gilt, spielt das neue „Nachhaltigkeitsrecht“ eine immens wichtige Rolle. Was machen „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltigkeitsrecht“ für Neubau und Sanierung von bestehenden Immobilien so bedeutend?
DDr. Beham: Sowohl der Begriff „Nachhaltigkeit“, als auch das Nachhaltigkeitsrecht sind durch ihre besondere Weite geprägt. Während die Bau- und Immobilienwirtschaft sich in unser gesamtgesellschaftliches Bemühen um mehr ökologische, wirtschaftliche und soziale Verantwortung einfügt, kann das Nachhaltigkeitsrecht – also das Recht als Umsetzung politischer Zielsetzungen hin zu mehr Nachhaltigkeit – einen breiten Werkzeugkasten zur Erreichung dieser Ziele bieten, sei es aus bestehenden oder auch zukünftig umzusetzenden Rahmenbedingungen.
Dr. Heid: Die Bau- und Immobilienbranche verantwortet global gesehen – je nach Berechnung – zwischen 1/4 und 1/3 der CO2-Emissionen sowie des Ressourcenverbrauchs. Damit ist klar, welcher Hebel hier für das Thema „Nachhaltigkeit“ besteht. Und auch, welche Dringlichkeit das Thema hat. Die Europäische Kommission kündigt etwa im Green Deal an, sie werde die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden „rigoros durchsetzen“. Das betrifft den Neubau sowie Sanierungen gleichermaßen. Ein konkretes Beispiel für das neue Rechtsgebiet „Nachhaltigkeitsrecht“.
Beim 11. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober stellen Sie die Arbeitsergebnisse 2021 der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsrecht“ vor. Maßnahmen gegen Green Washing stehen hier im Fokus. Wollen Sie uns einen ersten Eindruck Ihrer Arbeitsmilestones geben?
Dr. Heid: Wir haben uns dazu entschlossen, dem „Nachhaltigkeitsrecht“ aufgrund der enormen Bedeutung eine permanente Arbeitsgruppe innerhalb der IG LEBENSZYKLUS BAU zu widmen, die jedes Jahr ein Schwerpunktthema setzen wird. Heuer ist das eine „Charta gegen Greenwashing“. Wir wollen anhand von zehn leicht fassbaren Prinzipien zeigen, was zu tun – oder zu unterlassen – ist, wenn man wirtschaftlich und sozial tatsächlich „nachhaltig“ handeln möchte und nicht nur so tut als ob.
DDr. Beham: Besondere Highlights auf unserem gemeinsamen Weg waren sicherlich die insgesamt sechs Gastvorträge, durch die wir externen Input aus den unterschiedlichsten Bereichen von Gebäudezertifizierungen über Wettbewerbsrecht bis hin zur Gemeinwohlökonomie gewinnen konnten. Diese Breite schlägt sich letztlich auch in unseren zehn Prinzipien nieder.
Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Deshalb braucht Europa eine neue Wachstumsstrategie, wenn der Übergang zu einer zeitgemäßen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen soll. Was kann hier das Nachhaltigkeitsrecht effektiv bewirken?
Dr. Heid: Mit dem Fachgebiet „Nachhaltigkeitsrecht“ ist es erstmals gelungen, eine Plattform für die Auseinandersetzung mit der ganzheitlichen Betrachtung des Rechts als Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu etablieren. Wie sich die Gesellschaft zunehmend dem Anliegen nachhaltiger Konzepte in allen Lebensbereichen hinwendet, muss auch die juristische Tätigkeit in all ihren Erscheinungsformen kritisch reflektiert werden. Der Begriff „Nachhaltigkeitsrecht“ erfasst diese Notwendigkeit und wird damit unweigerlich zur juristischen Kernkompetenz.
DDr. Beham: Was vor Kurzem bloße Forderungen an das unternehmerische Gewissen darstellte, wird zunehmend zum rechtlichen Erfordernis. Wie insbesondere die Initiativen der Europäischen Union im Bereich des Klimaschutzes oder im Hinblick auf größere Verantwortung entlang der Lieferkette zeigen, ist eine rechtliche Bewusstseinsbildung erforderlich, um das Risiko fehlgeleiteter Unternehmensstrategien abzuwenden. Nicht zuletzt die kontrovers geführte Debatte um Planungskompetenzen im Lichte zunehmender Bodenversiegelung zeigt, dass das ganz besonders auch auf die Bau- und Immobilienbranche zutrifft.
Beim Spezialtag Nachhaltigkeitsrecht , der auch wesentlich von Heid & Partner Rechtsanwälte am 9. November mitgestaltet wird, stehen weitere brandaktuelle Nachhaltigkeitsthemen wie u. a. „Klimaklagen – Aktuelle Judikatur und erste Learnings“, die EU Taxonomie, das EU-Lieferkettengesetz oder ein Ausblick auf zukünftige CO2-Steuern auf dem Programm. Wie kann hier ein Green Public Procurement ganz konkret in die Praxis umgesetzt werden?
DDr. Beham: Wie in vielen anderen Bereichen des Nachhaltigkeitsrechts geht es zunächst um die Erkenntnis, auf den ersten Blick bereichsfremde Faktoren – etwa die ökologische Nachhaltigkeit – in die Abwägungen miteinzubeziehen. Initiativen wie der Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (der naBe-Kriterien-Katalog), der die Aufnahme spezieller nachhaltigkeitsrelevanter Kriterien für die Vergabe vorsieht, bieten dafür eine ganz wesentliche Handreichung.
Dr. Heid: Die Klimaneutralität gelingt entweder über Strafen – Stichwort CO2-Steuern – oder über Belohnungen. Und zweiteres ist deutlich sympathischer. Rund 14 Prozent des europäischen Bruttoinlandsproduktes werden jährlich öffentlich vergeben, allein in Österreich gibt es öffentliche Aufträge von mehr als 60 Milliarden Euro jährlich. Diese Zahlen zeigen, wie viel man bewegen kann, wenn in diesem Bereich Anreize gesetzt werden. Und wie Anreizsysteme transparent und effizient aufgesetzt werden, zeigt uns das Vergaberecht seit vielen Jahren. Wir „Vergaberechtler“ sind daher logische Umsetzer des Green Deals.
Treffen Sie im Rahmen des 11. Kongresses der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober in Wien mehr als 200 Entscheider*innen der Bau- und Immobilienbranche und diskutieren Sie gemeinsam mit führenden Expert*innen, Politiker*innen und Praktiker*innen über die zentralen Fragen, Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft der Bau- und Immobilienbranche.