Künstliche Intelligenz in der Bau- und Immobilienwirtschaft (2024)
Anwendungsfelder und Potenziale aus den Bereichen Planen, Bauen und Betreiben. Keine Technologie ist aktuell medial so stark präsent wie die Künstliche Intelligenz (KI). KI verspricht, bald auch in Bezug auf Kreativität, Lernvermögen und Interaktion dem Menschen ebenbürtig oder gar überlegen zu sein. Noch ist KI nur extrem spezialisiert in bestimmten Bereichen anzuwenden, aber sie entwickelt sich zunehmend zum alltäglichen und generischen Assistenten. Auch die Bau– und Immobilienwirtschaft bleibt davon nicht unberührt. Vor allem dann, wenn strukturierte Daten wie aus ERP-Systemen, Immobilienportalen, BIM Modellen oder Unternehmensdatenbanken zur Verfügung stehen, eröffnen sich weitreichende Potenziale. Die Autor:innen dieses Berichts und der Projektgruppe KI sind angetreten, dieses Potenzial schrittweise zu beurteilen und, wo sinnvoll, zu heben.
Lieferkettengesetze: Herausforderungen für Klein- und Mittelunternehmen (2023)
PD Dr. Dr. Markus P. Beham, LL.M. (Columbia), Universität Passau
Die AG NACHHALTIGKEITSRECHT hat es sich in ihrem zweiten Arbeitsjahr zum Ziel gesetzt, die rechtlichen Fragen globaler Lieferketten zu ergründen. Das Ergebnis waren ein erster Überblick und Problemaufriss, sodass sich die AG mit dem Thema vertraut machen konnte und eine Diskussionsgrundlage innerhalb der IG Lebenszyklus Bau geschaffen hat. Nunmehr galt der Fokus im vergangenen, dritten Arbeitsjahr dem Umgang von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Lieferkettengesetzgebung. Grundlage für den nunmehrigen Output waren neben einem ersten Orientierungstreffen der AG NACHHALTIGKEITSRECHT insgesamt drei Input-Sessionen, in denen die Frage der Konsequenzen von Lieferkettengesetzgebung für KMU aus drei unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet wurde.
Prozessmodell für Hybridbau und modularen Systembau (2022)
Arbeitsgruppenleitung: Wolfgang Kradischnig, DELTA, Felicitas Stocker, DELTA PODS & Lukas Kral, Dietrich | Untertrifaller
Die Bau- und Immobilienwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftssektor mit maßgeblichem Impact auf Mensch und Umwelt – im Bereich des Rohstoff- und Energieverbrauchs, des Transport- und Abfallaufkommens und nicht zuletzt im Bereich der CO₂-Emissionen durch Baustoffherstellung, Gebäudeerrichtung und -nutzung. Trotz dieser bedeutsamen Rolle hat es in der Bauwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten zwar Bemühungen gegeben, die Energieperformance im Lebenszyklus von Gebäuden zu verbessern, größere Produktionsveränderungen und Produktivitätssprünge im Bereich der Gebäudeerrichtung hat es, vergleicht man es mit anderen Branchen, aber kaum gegeben. Dieser Leitfaden führt eine aus der Vorfertigung resultierende Prozessbetrachtung durch und erstellt einen objektiven Kriterien entsprechenden, aus einer materialneutralen Haltung entstehenden, Wegweiser zur Darstellung eines idealtypischen Prozessmodells.
Die Vergabe-Compliance ist als neue Staatspflicht gesetzlich verankert. Compliance im Sinne von Regelkonformität und Wohlverhalten kann auf dem Gebiet des Vergaberechts jedoch unterschiedlichste Formen annehmen. Das zentrale Ziel ist die dokumentierte Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und Günstlingswirtschaft. Die Einhaltung einer proaktiv gelebten und dokumentiert „sauberen“ Vergabekultur ist gesetzliche Verpflichtung und (letztlich) auch eine Imagefrage für alle Akteure der öffentlichen Beschaffung. Ein wichtiger Grundsatz der Vergabe-Compliance ist dabei die Sicherstellung des freien, fairen und lauteren Wettbewerbs. Damit einhergehend ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme von Bietern an Vergabeverfahren deren sogenannte berufliche Zuverlässigkeit. Der Leitfaden widmet sich in diesem Zusammenhang dem Thema des Verlustes der Zuverlässigkeit (z.B. aufgrund von Preisabsprachen) und zeigt auf, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Rahmen einer sogenannten Selbstreinigung die vergaberechtliche Zuverlässigkeit wieder erlangen zu können.
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