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2. Mitglieder- und Interessentenveranstaltung am 26. Juni 2024

WANN: Mittwoch, 26. Juni 2024, 16:00-18:00 Uhr

WO: ZOOM-Videokonferenz

 

Die 2. Mitglieder- und Interessentenveranstaltung steht 2024 ganz im Fokus der Fortführung des Trend-Reports. 

Wir freuen uns auf spannende Diskussionen und Beiträge. Das Programm wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.

 

Programm:

 

tbd.

 

Anmeldungen werden erbeten bis 21. Juni 2024.

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Innenstadt im Transformationsprozess

Im Rahmen der 2. Mitglieder- und Interessentenversammlung am 20. Juni baten wir Romina Jenei, Geschäftsführerin der RegioPlan Consulting GmbH auf die digitale Bühne. Bei Ihrer Keynote und der nachfolgenden Diskussion mit Vorstandsmitglied Dominik Philipp, Dietrich | Untertrifaller, zeigte die seit vielen Jahren gefragte Expertin im Bereich Handel, Immobilien, Konsumentenverhalten und Raumplanung Ideen und Strategien auf, wie schon jetzt Innenstädte zukunftsfit gemacht werden können.

 

Warum kommt es zur Transformation der Innenstädte? Welche Nutzungen werden künftig gefragt sein, welche verschwinden? Was braucht es im Sinne der 15-Minuten-Stadt und wo liegen hier die Herausforderungen?

 

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Boden ist der Schlüssel

Flächenfraß und Bodenspekulation sind zentrale Hemmnisse für eine klima- und sozialgerechte Raumentwicklung – das gilt für Deutschland ebenso wie für Österreich. Angesichts der  Boden- und Mietpreisexplosion in fast allen Großstadtregionen hat die lange vergessene Debatte über Boden als Gemeingut und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik seit einigen Jahren erheblich an Fahrt gewonnen.

Der Vortrag durch Stephan Reiß-Schmidt im Rahmen des KONNEX BAU Onlineforums am 11. Oktober stellte Konzepte einer Reform des Bodenrechts und Strategien einer aktiven kommunalen Bodenpolitik in Deutschland vor. Bodenpolitische Positionen in Raumplanung, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie in der Politik wurden kritisch beleuchtet.

 

Stephan Reiß-Schmidt: „Der jahrzehntelange Reformstau im deutschen Bodenrecht muss endlich überwunden werden. Deshalb haben sich 2021 im Vorfeld der letzten Bundestagswahl zahlreiche Akademien, Kammern und Verbände aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Naturschutz und Mieterschutz zum BÜNDNIS BODENWENDE zusammengeschlossen. Wichtige Forderungen des bundesweiten BÜNDNIS BODENWENDE sind die Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen, ein transparenterer Bodenmarkt, ein erweitertes und preislimitiertes kommunales Vorkaufsrecht, ein wirksameres, gebietsbezogenes Baugebot sowie eine aktive Bodenvorratspolitik durch kommunale oder regionale Bodenfonds. Als Sofortmaßnahmen sind ein Bodenpreisdeckel und eine Genehmigungspflicht für den städtischen Grundstücksverkehr notwendig.“

 

Die Arbeitsgruppe „Zukunftsfähige Raumordnung und Quartiersentwicklung“ der IG Lebenszyklus Bau entwickelt zum Thema Bodenversiegelung 2022 ein Positionspapier, das im Rahmen des Jahreskongress 15. November in Wien vorgestellt wird.

 

Stephan Reiß-Schmidt, Dipl.-Ing., Stadtdirektor a.D.
lebt als freier Berater und Autor für Stadt- und Regionalentwicklung in München. Er ist Ko-Vorsitzender des Ausschusses Bodenpolitik der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) und Mitinitiator des bundesweiten BÜNDNIS BODENWENDE. Seit 2017 arbeitet er aktiv in der „Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht“ mit. Von 1996 bis 2017 war Stephan Reiß-Schmidt Stadtdirektor und Leiter der Hauptabteilung Stadtentwicklungsplanung bei der Landeshauptstadt München sowie Vorsitzender der Fachkommission Stadtentwicklungsplanung des Deutschen Städtetages. Zuvor war er 15 Jahre als Stadt- und Regionalplaner im Ruhrgebiet tätig. Reiß-Schmidt studierte in den 1970er Jahren Architektur und Städtebau an der RWTH Aachen und absolvierte anschließend das Städtebaureferendariat in NRW.

 

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Zukunftsfähiges Wirtschaften – Andreas Novy | 12. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU

Herausfordernde Zeiten benötigen herausfordernde Maßnahmen – und ermöglichen sie auch. Das haben die letzten beiden Jahre gezeigt. Die Menschheit steht inmitten von Krieg, Pandemie und einer Klima- und Umweltkrise, deren verheerende Auswirkungen wir täglich spüren.

Gibt es Wirtschaftskonzepte, die beides vereinbaren: eine florierende Wirtschaft und die Transformationen, die nötig sind, damit die Natur bewahrt bleibt und die Menschheit überleben kann? Welche Rolle spielt dabei sozialer Ausgleich und Zusammenhalt – und bedeutet das die Schaffung von Wohlstand für möglichst viele oder gar alle?

 

In seiner Keynote beim 12. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 15. November analysiert der Sozioökonom Andreas Novy (Wirtschaftsuniversität Wien), warum es aktuell für Einzelne kaum möglich ist, klimafreundlich und zukunftsfähig zu leben und zu wirtschaften. Aktuelle Strukturen, Gesetze, Preisanreize und Gewohnheiten verhindern oftmals verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln. Daher ist es notwendig, gemeinsam, koordiniert und zielgerichtet eben diese Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klimafreundliches Wirtschaften leicht und selbstverständlich wird.

 

Potentiale einer sozialökologischen Infrastruktur

 

Dies erfordert, Bedürfnisse weniger über individuellen Konsum und vermehrt über gemeinsame Infrastrukturen zu befriedigen. So wie im Roten Wien der Zwischenkriegszeit soziale Infrastrukturen, von Gemeindebauten über Schwimmbäder und Kindergärten, aus Arbeiter:innen Bürger:innen machten, so braucht es heute sozialökologische Infrastrukturen, die allen ein gutes Leben innerhalb der planetaren Grenzen ermöglichen. Es braucht nachhaltige, ressourcenschonende, allen Bevölkerungsgruppen zugängliche Infrastrukturen, wie etwa öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Grünräume, leistbare, nachhaltige Energieversorgung und vor allem eine Stadt der kurzen Wege. Sind diese vorhanden, wird es möglich und hoffentlich selbstverständlich, gut und nachhaltig leben und wirtschaften zu können.

 

Sie wollen mehr erfahren? Besuchen Sie unseren 12. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 15. November in Wien.

 

 


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Krieg in der Ukraine: Auswirkungen auf und Empfehlungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft

 

Die Bauwirtschaft erlitt zunächst durch die COVID-19-Pandemie aufgrund von Ausgangsbeschränkungen einen kurzen Einschnitt, zeigte sich aber in der Folge als Konjunkturmotor. Seit einiger Zeit jedoch hat die Bauwirtschaft aufgrund von COVID-19 und dem Ukraine-Krieg samt den Sanktionen gegen Russland mit erheblichen Preissteigerungen, Lieferengpässen und Materialknappheit bei Rohstoffen und Baumaterialien zu kämpfen. Diese Turbulenzen treffen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer und führen mangels eindeutiger gesetzlicher bzw vertraglicher Regelungen zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit.

 

RA Mag. Severin Plattner legte im Rahmen KONNEX BAU Onlineforums am 10. Mai 2022 dar, wie mit dieser Problematik richtig umgegangen werden kann und sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer rechtssichere Lösungen finden können, um das gemeinsame Ziel, nämlich die Fertigstellung des jeweiligen Bauvorhabens, zu erreichen. Unter anderem ordnete Severin Plattner COVID-19 und die Ukraine-Krieg rechtlich ein, legte dar welche unterschiedlichen Arten von Bauverträgen regelmäßig zur Anwendung gelangen, erläuterte die je nach Vertragstyp unterschiedliche Sphärenzuteilung und ging auf mögliche faire Lösungen ein.

 

Severin Plattner ist Experte für Corporate, Immobilienprojekte und Baurecht bei Heid & Partner Rechtsanwälte. Er berät Mandanten bei nationalen und internationalen Angelegenheiten, ist Autor von Fachbeiträgen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts und hält Vorträge auf dem Gebiet des Immobilienrechts sowie des Kartellrechts.

 

 

 

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Kongress on demand: Stephan Heid & Markus P. Beham „Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing“

 

Die von Vorstandsmitglied Dr. Stephan Heid (Heid & Partner Rechtsanwälte) initiierte und zusammen mit Dr. Markus Beham (Universität Passau) im Rahmen einer Arbeitsgruppe erstellte „Charta gegen Greenwashing“ stellt sich der aktuellen „Mode“ entgegen, Geschäftsmodelle zu „begrünen“ und dabei Konsument*innen mittels Marketing-Kampagnen zu täuschen, entgegen. Die Charta enthält zehn Prinzipien, die eine rasche Ersteinschätzung der „realen Nachhaltigkeit“ eines Geschäftsmodells ermöglichen. Um der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen gerecht zu werden, stellen die Initiatoren das Gemeinwohl in den Zielfokus und nicht die PR-getriebene Optimierung der eigenen Marktposition.

 

Hier können Sie den Leitfaden „Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing“ herunterladen: 

 

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Den vollständigen Vortrag „Nachhaltigkeitsrecht – Initiative gegen Greenwashing“ sehen Sie hier:

 


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Kongress on demand: Dominik Philipp & Christoph Müller-Thiede „Das Quartier der Zukunft“

 

Christoph Müller-Thiede (M.O.O.CON) und Dominik Philipp (Dietrich | Untertrifaller architekten) entwickeln in ihrem Leitfaden „Das Quartier der Zukunft: So leben wir 2035“ ein höchst realistisches Zukunftsszenario, wie Menschen in knapp 15 Jahren in Städten klimaneutral wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen und wie dabei Gebäude und Quartiere strukturiert sein werden. Dabei wird der Fokus nicht auf die Optimierung einzelner Elemente wie z.B. Gebäude, Autos, etc. gelegt, sondern eine Betrachtung von ganzen Systemen forciert, die sich aus der Nutzung von Raum- und Infrastruktur durch uns Menschen ableiteten. Nur so können auch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Elementen betrachtet und eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden.

 

Hier können Sie den Leitfaden „Das Quartier der Zukunft: So leben wir 2035“ herunterladen: 

 

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Den vollständigen Vortrag „Das Quartier der Zukunft: So leben wir 2035“ sehen Sie hier:

 


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Kongress on demand: Christoph M. Achammer „Manifest gegen die Verknappung von Raum“

 

Neue Autobahnen, neue Gebäude, neue Industrieanlagen: In Österreich wird viel gebaut. Österreich ist aufgrund seiner Topografie aber in einer besonders sensiblen Position in Bezug auf den Umgang mit Grund und Boden. Nur 37,3 Prozent seiner Gesamtfläche von 83.882 Quadratkilometern sind als Dauersiedlungsraum geeignet. Bis 2020 wurden davon 7 Prozent bzw. 5.768 Quadratkilometer verbraucht und davon rund 42 Prozent bzw. rund 2.422 Quadratkilometer versiegelt. Ein großer Teil davon wird betoniert, asphaltiert, gepflastert oder bebaut. (Quelle: Bodenverbrauchsbericht Umweltbundesamt 2021)

 

Bodenversiegelung bedeutet konkret: Der Boden wird in einer Art und Weise befestigt, dass kein oder kaum noch Wasser im Boden versickern kann und kaum Gasaustausch zwischen Boden und Luft mehr stattfinden kann. Das gilt für die Flächen, auf denen Gebäude stehen, aber auch für freiliegende Flächen, die von einer Beton- oder Asphaltschicht bedeckt sind. Im Schnitt wurden in den letzten 10 Jahren täglich 187.000 Quadratmeter versiegelt. 2020 noch immer 107.000 Quadratmeter an 365 Tagen im Jahr (Quelle: Bodenverbrauchsbericht Umweltbundesamt 2021).

 

Wird Boden „versiegelt“, also mit einer wasserundurchlässigen Schicht abgedeckt, kann er wichtige Funktionen nicht mehr erfüllen. Das erhöht die Hochwassergefahr vor allem in Kombination mit den sich aufgrund des Klimawandels häufenden Extremwetterlagen. In Städten ist der versiegelte Boden „Garant“ für Überhitzung im Sommer. Dieser Entwicklung muss schnellstmöglich und nachhaltig entgegengewirkt werden.

 

Die Arbeitsgruppe „Grund & Boden“ unter der Leitung von Christoph M. Achammer (ATP architekten ingenieure) sowie die IG LEBENSZYKLUS BAU fordern die Übernahme der Verantwortung durch die politischen Entscheidungsträger hinsichtlich der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungen sowie der sofortigen Reform aller in Österreich gültigen Bauordnungen und besonders der veralteten Stellplatzverordnungen.

 

Lesen Sie über den aktuellen Stand der Diskussion in der IG LEBENSZYKLUS BAU und die diskutierten Maßnahmen im Oktober 2021 veröffentlichten Manifest „Grund und Boden“:

 

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Den aktuellen Vortrag „Manifest gegen die Verknappung von Raum“ von Christoph M. Achammer zum Thema „Grund & Boden“ vom 11. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober 2021 sehen Sie hier:

 


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„Wir „Vergaberechtler“ sind logische Umsetzer des Green Deals“

Markus P Beham
Markus P. Beham | Universität Wien
Stephan Heid - Vorstand der IG LEBENSZYKLUS BAU
Stephan Heid | Heid & Partner Rechtsanwälte

„Nachhaltigkeitsrecht“ ist ein brandaktuelles Thema, wenn es um Klimaschutz und langfristige und langlebige Werkzeuge und Maßnahmen zur Bewältigung der Klimawende geht. Dr. Stephan Heid (Heid & Partner Rechtsanwälte, Vorstand der IG LEBENSZYKLUS BAU) und DDr. Markus Beham (Universität Wien) erläutern im Interview die zentrale Funktion des Nachhaltigkeitsrechts als Hebel zur Erreichung der Klimaziele und geben einen kurzen ersten Ausblick auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die beim 11. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober 2021 in Wien veröffentlicht werden.

 

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist insbesondere seit dem nun im Detail veröffentlichten Green Deal der Europäischen Kommission in aller Munde. Insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft, die als effektiver Hebel zur Bewältigung der Klimawende gilt, spielt das neue „Nachhaltigkeitsrecht“ eine immens wichtige Rolle. Was machen „Nachhaltigkeit“ und „Nachhaltigkeitsrecht“ für Neubau und Sanierung von bestehenden Immobilien so bedeutend?

 

DDr. Beham: Sowohl der Begriff „Nachhaltigkeit“, als auch das Nachhaltigkeitsrecht sind durch ihre besondere Weite geprägt. Während die Bau- und Immobilienwirtschaft sich in unser gesamtgesellschaftliches Bemühen um mehr ökologische, wirtschaftliche und soziale Verantwortung einfügt, kann das Nachhaltigkeitsrecht – also das Recht als Umsetzung politischer Zielsetzungen hin zu mehr Nachhaltigkeit – einen breiten Werkzeugkasten zur Erreichung dieser Ziele bieten, sei es aus bestehenden oder auch zukünftig umzusetzenden Rahmenbedingungen.

 

Dr. Heid: Die Bau- und Immobilienbranche verantwortet global gesehen – je nach Berechnung – zwischen 1/4 und 1/3 der CO2-Emissionen sowie des Ressourcenverbrauchs. Damit ist klar, welcher Hebel hier für das Thema „Nachhaltigkeit“ besteht. Und auch, welche Dringlichkeit das Thema hat. Die Europäische Kommission kündigt etwa im Green Deal an, sie werde die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden „rigoros durchsetzen“. Das betrifft den Neubau sowie Sanierungen gleichermaßen. Ein konkretes Beispiel für das neue Rechtsgebiet „Nachhaltigkeitsrecht“.

 

Beim 11. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober stellen Sie die Arbeitsergebnisse 2021 der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeitsrecht“ vor. Maßnahmen gegen Green Washing stehen hier im Fokus. Wollen Sie uns einen ersten Eindruck Ihrer Arbeitsmilestones geben?

 

Dr. Heid: Wir haben uns dazu entschlossen, dem „Nachhaltigkeitsrecht“ aufgrund der enormen Bedeutung eine permanente Arbeitsgruppe innerhalb der IG LEBENSZYKLUS BAU zu widmen, die jedes Jahr ein Schwerpunktthema setzen wird. Heuer ist das eine „Charta gegen Greenwashing“. Wir wollen anhand von zehn leicht fassbaren Prinzipien zeigen, was zu tun – oder zu unterlassen – ist, wenn man wirtschaftlich und sozial tatsächlich „nachhaltig“ handeln möchte und nicht nur so tut als ob.

 

DDr. Beham: Besondere Highlights auf unserem gemeinsamen Weg waren sicherlich die insgesamt sechs Gastvorträge, durch die wir externen Input aus den unterschiedlichsten Bereichen von Gebäudezertifizierungen über Wettbewerbsrecht bis hin zur Gemeinwohlökonomie gewinnen konnten. Diese Breite schlägt sich letztlich auch in unseren zehn Prinzipien nieder.

 

Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Deshalb braucht Europa eine neue Wachstumsstrategie, wenn der Übergang zu einer zeitgemäßen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen soll. Was kann hier das Nachhaltigkeitsrecht effektiv bewirken?

 

Dr. Heid: Mit dem Fachgebiet „Nachhaltigkeitsrecht“ ist es erstmals gelungen, eine Plattform für die Auseinandersetzung mit der ganzheitlichen Betrachtung des Rechts als Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu etablieren. Wie sich die Gesellschaft zunehmend dem Anliegen nachhaltiger Konzepte in allen Lebensbereichen hinwendet, muss auch die juristische Tätigkeit in all ihren Erscheinungsformen kritisch reflektiert werden. Der Begriff „Nachhaltigkeitsrecht“ erfasst diese Notwendigkeit und wird damit unweigerlich zur juristischen Kernkompetenz.

 

DDr. Beham: Was vor Kurzem bloße Forderungen an das unternehmerische Gewissen darstellte, wird zunehmend zum rechtlichen Erfordernis. Wie insbesondere die Initiativen der Europäischen Union im Bereich des Klimaschutzes oder im Hinblick auf größere Verantwortung entlang der Lieferkette zeigen, ist eine rechtliche Bewusstseinsbildung erforderlich, um das Risiko fehlgeleiteter Unternehmensstrategien abzuwenden. Nicht zuletzt die kontrovers geführte Debatte um Planungskompetenzen im Lichte zunehmender Bodenversiegelung zeigt, dass das ganz besonders auch auf die Bau- und Immobilienbranche zutrifft.

 

Beim Spezialtag Nachhaltigkeitsrecht , der auch wesentlich von Heid & Partner Rechtsanwälte am 9. November mitgestaltet wird, stehen weitere brandaktuelle Nachhaltigkeitsthemen wie u. a. „Klimaklagen – Aktuelle Judikatur und erste Learnings“, die EU Taxonomie, das EU-Lieferkettengesetz oder ein Ausblick auf zukünftige CO2-Steuern auf dem Programm. Wie kann hier ein Green Public Procurement ganz konkret in die Praxis umgesetzt werden?

 

DDr. Beham: Wie in vielen anderen Bereichen des Nachhaltigkeitsrechts geht es zunächst um die Erkenntnis, auf den ersten Blick bereichsfremde Faktoren – etwa die ökologische Nachhaltigkeit – in die Abwägungen miteinzubeziehen. Initiativen wie der Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (der naBe-Kriterien-Katalog), der die Aufnahme spezieller nachhaltigkeitsrelevanter Kriterien für die Vergabe vorsieht, bieten dafür eine ganz wesentliche Handreichung.

 

Dr. Heid: Die Klimaneutralität gelingt entweder über Strafen – Stichwort CO2-Steuern – oder über Belohnungen. Und zweiteres ist deutlich sympathischer. Rund 14 Prozent des europäischen Bruttoinlandsproduktes werden jährlich öffentlich vergeben, allein in Österreich gibt es öffentliche Aufträge von mehr als 60 Milliarden Euro jährlich. Diese Zahlen zeigen, wie viel man bewegen kann, wenn in diesem Bereich Anreize gesetzt werden. Und wie Anreizsysteme transparent und effizient aufgesetzt werden, zeigt uns das Vergaberecht seit vielen Jahren. Wir „Vergaberechtler“ sind daher logische Umsetzer des Green Deals.

 

 

Treffen Sie im Rahmen des 11. Kongresses der IG LEBENSZYKLUS BAU am 21. Oktober in Wien mehr als 200 Entscheider*innen der Bau- und Immobilienbranche und diskutieren Sie gemeinsam mit führenden Expert*innen, Politiker*innen und Praktiker*innen über die zentralen Fragen, Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten für eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft der Bau- und Immobilienbranche.

 

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Landverbrauch in Österreich – Wir haben nur eine Erde

„Wir haben nur eine Erde: Grund & Boden ist die einzige nicht substituierbare Ressource auf dieser Welt“. Ideen, Maßnahmen und Strategien zur akuten und dringenden Eindämmung des Landverbrauchs in Österreich präsentierte Christoph M. Achammer (ATP architekten ingenieure) am 19. Mai 2021 im Rahmen des Onlineforums KONNEX BAU der IG LEBENSZYKLUS BAU. Unterstützt wurde Christoph M. Achammer von seinen Arbeitsgruppenmitstreitern Gerald Beck (UBM Development Österreich) und Walter Hammertinger (Value One). Grundlegende Forderung der Arbeitsgruppe: Grund & Boden müssen über ordnungspolitische Maßnahmen als „spekulative Commodity“ dem Markt entzogen werden. Aber wie? Die Hebel dazu finden sich in der Gesetzgebung, in der Mobilität und in der Ökonomie.

 

Rund 30 Interessierte aus der Bau- und Immobilienbranche nahmen an der Veranstaltung teil und diskutierten im Anschluss an die prägnante Keynote intensiv die vorgestellten Ideen und Maßnahmen. Erfahren Sie mehr oder verfolgen Sie die spannende Veranstaltung nochmal.

 

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Raum neu denken – Chancen und Trends im Bereich Gebäude-, Raum- und Infrastruktur

Gebäude, die heute gebaut werden, werden noch in 30 – 50 Jahren einen Einfluss auf die Umwelt ausüben, selbst wenn keine Verbrennungsmotoren mehr auf der Straße fahren und alle bereits Vegetarier sind. Ebenfalls spielt die Lage der Gebäude eine zentrale Rolle bei Emissionen der Mobilität.

 

Städte sind aktuell monokulturelle und funktionstrennende Siedlungsräume. Die Umwandlung von Städten in multifunktionale und lebenswerte Quartiere steuert hier dagegen. Deswegen sollten Gebäude anpassbar und flexibel sein, also auch montier- und demontierbar. Welche Rolle spielt hier die Digitalisierung in der Produktion? Wie müssen wir in Zukunft bauen? Christoph Müller-Thiede und Dominik Philipp weisen klare Strategien und Handlungsanweisungen für die Bauwirtschaft auf, um eine lebenswerte und klimaschützende Zukunft zu schaffen.

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Kongress on demand: Christoph M. Achammer

"Green Deal, Green Finance, Green Building - aber wie?"

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"Green Deal, Green Finance, Green Building - aber wie?" Keynote von Christoph M. Achammer, ATP architekten ingenieure, aufgenommen am 20. Oktober 2020 beim 10. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU.

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Kongress on demand: Wolfgang Pekny

Die gesamte Keynote von Wolfgang Pekny zum Nachsehen- und hören.

Kongress on demand: Wolfgang Pekny (Footprint)

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Wolfgang Pekny von Footprint spricht über "Globalverstand - ein neues Bild der Welt. Raumschiff Erde, Footprint und und die Grundlagen einer zukunftsfähigen Gesellschaft".

Wolfgang Pekny ist Chemiker und Biologe per Ausbildung und politischer Aktivist aus Überzeugung. Er kann auf mehr als 40 Jahre Erfahrung beim Verwirklichen zivilgesellschaftlicher Anliegen – etwa beim Atomkraftwerk Zwentendorf, der Hainburger Au, Gewässerschutz-Kampagnen, Gentechnik-Volksbegehren – zurückblicken. Von 1987 bis 2008 war er weltweit für Greenpeace in führenden Positionen tätig. Er vertrat die Initiative Zivilgesellschaft 10 Jahre lang als Obmann. 2007 gründete er die NGO Plattform Footprint; 2009 die Unterlassens-Beratung footprint-consult e.U. Der anerkannte Spezialist für den Ökologischen Fußabdruck und „Fair Future“, Ökobilanzierungen, Biodiversität, Global Commons, Völkerrecht und das Wirkgeflecht Zivilgesellschaft und Politik unterrichtet auch an der BOKU und am FH Technikum Wien.

Aufgenommen am 20. Oktober am 10. Kongress der IG LEBENSZYKLUS BAU im SV-Dachverband, Wien

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